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   VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13   

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https://dejure.org/2014,11612
VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13 (https://dejure.org/2014,11612)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.05.2014 - 88-IV-13 (https://dejure.org/2014,11612)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 88-IV-13 (https://dejure.org/2014,11612)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 73-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13
    Im Übrigen folgt aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerf GH, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 73-IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 91-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13
    Es ist nicht Aufgabe des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 91-IV-04, st. Rspr.).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 88-IV-13
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gibt den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem für die jeweilige gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern, und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
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